Rahmenbedingungen

Psychotherapie oder Beratung

Setting & Frequenz

Eine Psychotherapie oder Beratung wird in Einheiten (EH) Verrechnet. Eine Einheit dauert regulär ø 50 Minuten.

Für einen effektiven psychotherapeutischen Prozess ist eine regelmäßige und kontinuierliche Sitzungsfrequenz notwendig. In der Regel finden in einer Psychotherapie zwischen 2 und 4 Sitzungen pro Monat, d. h. in einem wöchentlichen bis vierzehntägigen Abstand statt.

Kosten & Kostenzuschuss

Für Ihre Psychotherapie ist ein Kostenzuschuss bzw. eine Teilkostenrückerstattung Ihrer Krankenkassen möglich sowie ggf. auch noch durch private Versicherungsträger (ähnlich dem Wahlarzt-System; siehe ff.).


Erstgespräch

€ 120 / Sitzung á 50 Min.  

 

Psychotherapie / Sexualtherapie

€ 120 / Sitzung á 50 Min. 

Biofeedback / Hypnose

Tarif auf Anfrage

(MMag. Dr. Damisch)

 

Walk & Talk / Auswärts

60 Min. | € 140 / Termin inkl. Anfahrtspauschale in Mondsee

 


Biopsychosoziale Beratung

€ 120 / Sitzung á 60 Min. 

 

Paartherapie

€ 220 / Sitzung á 90 Min. 

 

Einzel-Coaching

€ 135 (zzgl. 20% USt.) / Sitzung á 60 Min. 

 

Honorar bei unseren Status-Therapeut*innen**

€ 80 / Sitzung á 50 Min. 

 (kein Kostenzuschuss möglich) 


Seminare und Workshops: Honorarsatz und Rahmenbedingungen nach persönlicher Vereinbarung.

** Im Kontext der psychotherapeutischen Ausbildung kommen Kolleg*innen in den Status "in Ausbildung unter Supervision", d. h. sie haben die Berechtigung erlangt eigenständig mit Patient*innen zu arbeiten müssen jedoch noch eine zeit lang von erfahrenen Lehrkolleg*innen supervisiert werden. Bei Kolleg*innen im Status ist es nicht möglich einen Kostentzuschuss zu beantragen, aus diesem Grund ist ihr Honorar erniedrigt in dieser Status-Zeit. (vergleichbar mit Turnus-Ärzt*innen)

Die Honorare für eine Psychotherapie oder psychotherapeutische Beratung sowie für psychotherapeutische Seminare sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994.

Als Privatpatient:in haben Sie die Möglichkeit einen Kostenzuschuss von Ihrem Versicherungsträger zu beantragen, gerne helfen wir Ihnen dabei. Privat- und Zusatzversicherungen übernehmen ggf. je nach Polizze noch einen weiteren Kostenanteil bis hin zum Restbetrag. 

Kostenzuschuss

Den Kostenzuschuss bzw. die Teilkostenrückerstattung Ihrer Krankenversicherung bekommen Sie, nachdem Sie die von Ihnen zuvor bezahlte Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger einreichen, wieder zurückerstattet (ähnlich dem Wahlarzt-System). Aktuelle Rückerstattungsbeträge:

  • Zuschuss Info Gesundheitskasse »
  • Kostenzuschuss ÖGK: € 31,50.-/EH
  • Kostenzuschuss SVS: € 45.-/EH
  • Kostenzuschuss BVAEB: € 42,40.-/EH
  • Kostenzuschuss KFL: ca. € 40.-/EH & KFG: < ca. € 60.-/EH

Verrechnung

Die Verrechnung des vereinbarten Honorars erfolgt in der Regel bargeldlos mittels Bankomat-Kasse oder in bar im Anschluss an die jeweilige Sitzung. Sollten Sie in bar bezahlen wollen, bringen Sie bitte den Betrag möglichst genau mit. 


Infos zum Kostenzuschuss

Für die Gewährung des Kostenzuschusses bei Vorliegen / Feststellung einer krankheitswertig klassifizierbaren Diagnose, muss spätestens bis zur 2. Therapiesitzung auf einem eigenen Formular eine ärztliche Vorstellung (bspw. in Form einer Zuweisung/Überweisung für eine Psychotherapie vom Hausarzt) bestätigt werden.

 

Der Kostenzuschuss wird nach Einreichen der Honorarnote (auf der in diesem Fall eine Diagnose stehen muss), Ihrer Zahlungsbestätigung und der Bestätigung der ärztlichen Untersuchung von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet.

 

Für die ersten 10 Sitzungen reicht meist die ärztliche Bestätigung. Für einen weiteren Kostenzuschuss muss bis spätestens vor der 10. Sitzung ein entsprechender Antrag gestellt werden (diesen erhalten Sie ausgefüllt von mir). Üblicherweise wird eine bestimmte Anzahl an Sitzungen gewährt und wenn notwendig muss eine neuerliche Verlängerung anschließend wieder beantragt werden.

 

Wenn Sie NICHT möchten, dass eine offizielle Diagnose gestellt wird oder wenn Sie Ihre Psychotherapie als Beratung in Anspruch nehmen möchten, ist das festgelegte Honorar zur Gänze von Ihnen als Selbstzahler:in zu tragen. Ein Kostenzuschuss kann bei einer Beratung NICHT beantragt werden.

 

Private Zusatzkrankenversicherungen für ambulante Heilbehandlungen erstatten häufig einen weiteren Teil der Therapiekosten (je nach Versicherungspaket bis zu einem bestimmten jährlichen Maximalbetrag) zurück. Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie bitte persönlich ab, wie eine diesbezügliche Regelung in Ihrer Zusatzversicherung vorgesehen ist.

Absetzbarkeit

Ggf. können die Kosten für eine Psychotherapie im Einzelfall auch im Steuerausgleich als "Außerordentliche Kosten" geltend gemacht werden. Auch Beratungs-, Coaching- oder Supervisionaufwendungen können steuerliche Werbungskosten (für Angestellte) bzw. Betriebsausgaben (für Selbständige) darstellen, wenn Sie dazu beruflich veranlasst sind (z.B. Personen in medizinischen und Gesundheitsberufen). Am Besten erkundigen Sie sich (vorab) bei Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt.

Verschwiegenheit

 

Eine Psychotherapie unterliegt der uneingeschränkten und gesetzlich vorgeschriebenen Verschwiegenheit:

§15 des Psychotherapiegesetzes lautet: "Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet." Die Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt ebenso nach Beendigung der Therapie weiter bestehen! 

Was bedeutet Privatpraxis?

Psychotherapie ist in Österreich größtenteils nach wie vor eine private Leistung und ähnelt dem Wahlarzt-System. Nach ärztlicher Zuweisung und Diagnose ist ein Kostenzuschuss durch alle Kassen bzw. Privatversicherungen möglich.

Wir orientieren uns bei den Tarifen in unserer Honorarrichtlinien nach den Empfehlungen des ÖBVP / OÖLP. Auf dieser Seite finden Sie die in unserer Privatpraxis derzeit geltenden Honorarsätze. 

24h-Absage-Regelung

Gebuchte Termine sind verbindlich und bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen - aus administrativen Gründen bitte bis spätestens 13:00 Uhr am Vortag.

 

Geschieht eine Absage nicht zeitgerecht oder gar nicht, muss die vereinbarte Sitzung in voller Höhe als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden, da der zuvor vereinbarte Termin nur für Sie reserviert und freigehalten wird.

Ablauf

Im Erstkontakt werden mit Ihnen die notwendigen formalen Rahmenbedingungen besprochen und Ihre offenen Fragen geklärt. Anschließend wird einen Termin für ein Erstgespräch vereinbart, in dem wir uns gegenseitig persönlich kennenlernen können. Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, werden am Ende des Erstgespräches die ersten Folgetermine vereinbart. Wichtige Bestandteile der ersten Sitzungen sind die Diagnostik sowie das gemeinsam Erarbeiten Ihrer Therapieziele und wir werden zusammen die notwendigen Strategien entwickeln, um diese zu verwirklichen.

 

Im Laufe des Therapieprozesses können sich die Ziele auch ändern, bzw. neue Themen sich ergeben, die ebenfalls berücksichtigt werden wenn Sie das möchten. Im Therapieprozess sind absolute Transparenz, Freiwilligkeit, Eigenverantwortung sowie eine Orientierung an Ihren persönlichen Ressourcen (Ihren Stärken und vorhandenen Fähigkeiten) sehr wichtig und die vereinbarten therapeutischen Schritte werden immer wieder gemeinsam besprochen, geplant, geübt und reflektiert.

 

Die Therapie ist dann beendet, wenn Sie Ihre persönlichen Therapieziele erreicht oder das Gefühl haben, dass für Sie ein Weiterführen der Therapie nicht mehr notwenig ist. 

 

Alle wichtigen Informationen rund um eine Psychotherapie oder Beratung, das Setting, die Honorarrichtlinie und Tarife sowie einem möglichen Kostenzuschuss durch Ihre jeweilige Krankenkasse entnehmen Sie bitte den Rahmenbedingungen.

Was Psychotherapie kann und was sie nicht kann

Psychotherapie und Beratung können kurativ, lindernd, emanzipatorisch, gesundheitsfördernd oder präventiv und persönlichkeitsentwickelnd sein. Dabei sind Freiwilligkeit und Eigenverantwortung bedeutsame Aspekte.

 

Eine Psychotherapie kann keine notwendige medizinische Behandlung oder fachärztliche Abklärung ersetzten. In der Akut-Phase und bei bestimmten Symptom- und Störungsbildern ist diese häufig notwendig. Es kann vorkommen, dass ein psychotherapeutisches Arbeiten überhaupt erst durch eine zuvor angemessene und notwendige medizinische Abklärung und fachärztliche Behandlung möglich wird. 

 

Die psychotherapeutische Diagnostik ist eine Prozess-Diagnostik, das bedeutet, dass diese Zeit in Anspruch nimmt. Zusätzliche kann auch eine medizinische Abklärung und Diagnostik notwendig werden.

Kontraindikationen für eine ambulante Psychotherapie

  • Zustand einer akuten Psychose
  • akuter regelmäßiger Drogenkonsum sowie ein Zustand eines akuten Entzuges
  • eine akute Manie
  • eine schwere Depression
  • eine akute Suizidalität
  • hirnorganische Störungen
  • ein "fehlendes" Störungsmodell

Die beschriebenen Punkte stellen beispielsweise Kontraindikationen für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung dar – in diesen Fällen ist eine fachärztliche Abklärung sowie eine medizinische Behandlung unbedingt notwendig und Voraussetzung für eine weitere psychotherapeutische Behandlung.